AGB

  1. Begriffsbestimmung

1.1 KUBA INDIVIDUAL ist ein Reisevermittler.

1.2 Die Tätigkeit von KUBA INDIVIDUAL umfasst das Zusammenstellen von Reisebausteinen und Paketreisen nach Kuba.

1.3 Paketreisen werden gemeinsam mit lokalen Leistungsträgern erstellt und angeboten. Zu den Leistungsträgern zählen lizensierte Tourveranstalter, Beförderungsunternehmen, Restaurants und Hotels. 

  1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden

2.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde KUBA INDIVIDUAL den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen KUBA INDIVIDUALs für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

2.2 Die Buchung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail. KUBA INDIVIDUAL bestätigt den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

2.3 Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch KUBA INDIVIDUAL zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt KUBA INDIVIDUAL dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung auf elektronischem Weg.

2.4 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung KUBA INDIVIDUALs vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot KUBA INDIVIDUALs vor, an das er für die Dauer von zehn 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist KUBA INDIVIDUAL die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Kann ein Angebot aufgrund von Vorgaben der Leistungserbringer nur für eine kürzerere Zeit reserviert werden, muss KUBAINDIVIDUAL den Kunden darauf explizit hinweisen.

2.5 Leistungsträger (z.B. Tourveranstalter vor Ort, Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von KUBA INDIVIDUAL nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen KUBA INDIVIDUALs hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2.6 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von KUBA INDIVIDUAL herausgegeben werden, sind für KUBA INDIVIDUAL und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich.

2.7 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

  1. Bezahlung

3.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9.1 genannten Grund abgesagt werden kann.

3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist KUBA INDIVIDUAL berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.3 zu belasten.

3.3 Zahlungen müssen vom Kunden an die in der Rechnung angegebene Bankverbindung überwiesen werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. 

  1. Leistungsänderungen

4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von KUBA INDIVIDUAL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 KUBA INDIVIDUAL ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.

4.3 Bei Überbuchungen oder Schließungen von Hotels, Sehenswürdigkeiten, Restaurants u.a. wird im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort versucht, ein gleichwertiges Ersatzangebot zu finden.

4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn KUBA INDIVIDUAL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich und schriftlich per E-Mail nach der Erklärung KUBA INDIVIDUALs über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. 

  1. Preiserhöhung

5.1 Nach Abschluss des Reisevertrages sind Preisanpassungen lediglich im Fall der tatsächlich nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten, der Beherbergungskosten oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. KUBA INDIVIDUAL hat den Gast unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden Umständen hiervon zu unterrichten. Eine Preisänderung, die ab dem 20. Tag vor Reiseantritt verlangt wird, ist unwirksam.

5.2 Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises ist der Reisegast berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn KUBA INDIVIDUAL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von KUBA INDIVIDUAL über die Preiserhöhung dieser gegenüber schriftlich geltend zu machen.

  1. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber KUBA INDIVIDUAL auf elektronischem Weg per E-Mail zu erklären. Ein Nachweis über die Rücktrittserklärung ist bis 1 Monat nach Reisebeginn vom Kunden in Evidenz zu halten, um Ansprüche geltend zu machen.

6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert KUBA INDIVIDUAL den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann KUBA INDIVIDUAL, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist, oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

6.3 KUBA INDIVIDUAL hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) bis 31 Tage vor Reisebeginn fällt eine Stornogebühr von 25 USD pro Buchung an
b) vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
c) vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
d) vom 7. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
e) ab 48 Stunden vor Reisebeginn 100% des Reisepreises

6.4 Das Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eventuelle anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Umbuchungen

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber KUBA INDIVIDUAL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. KUBA INDIVIDUAL kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. KUBA INDIVIDUAL wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder Vertragsbestimmung mit dem lokalen Leistungsträger entgegenstehen.

  1. Rücktritt durch KUBA INDIVIDUAL

9.1 KUBA INDIVIDUAL kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens am 35. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat KUBA INDIVIDUAL unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9.2 KUBA INDIVIDUAL kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung KUBA INDIVIDUALs den Vertrag nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt KUBA INDIVIDUAL, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. KUBA INDIVIDUAL kann zur Wahrnehmung dieser Recht die örtlichen Bevollmächtigten (Tourveranstalter, Reiseleitung) bevollmächtigen.

  1. Rücktritt wegen höherer Gewalt / Rückbeförderung

10.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl KUBA INDIVIDUAL als auch der Kunde den Vertrag kündigen.

10.2 In diesem Fall kann KUBA INDIVIDUAL für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung des Reisepreises verlangen.

10.3 KUBA INDIVIDUAL ist unter keinen Umständen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen für eine Rückbeförderung des Reisenden zu treffen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Reisenden zur Gänze zu tragen. Dies gilt ebenfalls für Mehrkosten aufgrund höherer Gewalt, welche dem Reisenden zur Last fallen – z. B. Mehrkosten aufgrund von Hotelumbuchungen.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

11.1 Mängelanzeige

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, KUBA INDIVIDUAL einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich per E-Mail anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

11.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, KUBA INDIVIDUAL erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er KUBA INDIVIDUAL zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von KUBA INDIVIDUAL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, KUBA INDIVIDUAL erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

11.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
KUBA INDIVIDUAL haften nicht für Schäden oder Zustellungsverzögerungen des Gepäcks bei Flugreisen. Es wird empfohlen, diese unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.

11.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat KUBA INDIVIDUAL zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Voucher für Ausflüge, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von KUBA INDIVIDUAL mitgeteilten Frist erhält.

11.5 Folgeleistungen der Sicherheitsaufforderungen

Der Kunde ist verpflichtet, bei als Abenteuer- oder Trekkingreisen gekennzeichneten Reisen, den Sicherheitsaufforderungen, der von KUBA INDIVIDUAL oder dessen Vertretern, benannten Reiseleitern, Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung entfällt jegliche Art von Schadenersatzansprüche gegenüber dem lokalen Leistungsträger.

  1. Beschränkung der Haftung

KUBA INDIVIDUAL haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich an lokale Leistungsträger vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, Beherbergungsleistungen, Restaurantleistungen, sportliche Aktivitäten). Schadenersatzansprüche müssen direkt bei dem lokalen Leistungsträger geltend gemacht werden.

  1. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

  1. Flugbeförderungsleistungen

KUBA INDIVIDUAL vermittelt keine Flugbeförderungsleistungen und kann für diese nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde hat sich selbst über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und über sämtliche im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

15.1 KUBA INDIVIDUAL wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

15.3 KUBA INDIVIDUAL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf sämtliche Beziehungen zwischen KUBA INDIVIDUAL und dem Kunden kommt ausschließlich kubanisches Recht zur Anwendung. Als Gerichtsstand gilt Havanna, Kuba.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der individuellen Vereinbarungen als ungültig, unwirksam oder nicht durchführbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile dieser AGB und der individuellen Vereinbarungen nicht beeinträchtigt werden. Die ungültige, unwirksame oder unerfüllbare Bestimmung soll durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung ersetzt werden, welche inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

 

Anschrift:

Flightandtrip

Villa Santa Isabela Numero 3

Cumana, Venezuela

[email protected]

 

KUBA INDIVIDUAL, April 2019